Exportrisikogarantie: Deckung des privaten Käuferrisikos
Zürich, 19. November 2003SGCI und Swissmem begrüssen die beabsichtigte Gesetzesänderung zur Deckung des privaten Käuferrisikos durch die Exportrisikogarantie. Während alle staatlichen Exportrisikogarantien der Welt das private Käuferrisiko versichern können, ist die Schweizer ERG dazu nicht berechtigt. Die Schweizer Exporteure sind somit gegenüber den ausländischen Konkurrenten benachteiligt.
SGCI Chemie Pharma Schweiz und Swissmem (Die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie) unterstützen die Einführung der Exportrisikogarantie (ERG) für das private Käuferrisiko. Ein spürbarer Nachteil der schweizerischen Exporteure gegenüber den ausländischen Konkurrenten wird damit beseitigt. Schon heute erleichtert die ERG Exporte in der Höhe von jährlich 2-3 Mrd. Franken. Die ERG trägt somit zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Schweiz bei. Diese Aufgabe wird sie mit der Deckung des privaten Käuferrisikos noch besser erfüllen können. Für diese Zusatzversicherung bezahlt der Exporteur eine risikogerechte Prämie. Die Eigenwirtschaftlichkeit der ERG bleibt somit weiterhin gewahrt.
Die zwei Verbände werden die Vernehmlassungsunterlagen sorgfältig prüfen. Für die exportierende Industrie ist die Versicherung des privaten Käuferrisikos durch die ERG unbedingt notwendig, denn weltweit werden immer mehr staatliche Käufer in halbstaatliche oder private Institutionen umgewandelt. Lieferungen an solche Institutionen können aufgrund des bestehenden Gesetzes von der ERG jedoch nicht abgedeckt werden. Weitere Auskünfte erteilen:
SGCI Chemie Pharma Schweiz Dr. Beat Moser Tel.++41 (0)1 368 17 11 E-Mail: beat.moser@sgci.ch Swissmem Dorothea Tiefenauer Tel.++41 (0)1 384 48 50 E-Mail: d.tiefenauer@swissmem.ch |