Transport gefährlicher Güter: ein Leitfaden im Vorschriftendschungel
Der Transport gefährlicher Güter per Lastwagen, Bahn, Schiff und Flugzeug ist international umfassend geregelt. Die komplexen Vorschriften sind einem ständigen Wandel unterworfen; auf den 1. Januar 2005 kommt es erneut zu umfangreichen Änderungen. SGCI Chemie Pharma Schweiz hat zusammen mit dem Deutschen Chemieverbandes VCI einen Leitfaden erarbeitet, der die wesentlichen Änderungen in den Gefahrgutvorschriften für 2005 zusammenfasst; er steht ganz im Sinne von RESPONSIBLE CARE allen Interessierten gratis zur Verfügung.
Der Transport gefährlicher Güter ist für alle Verkehrsträger durch internationale Vereinbarungen, aber auch durch nationale Verordnungen geregelt, z.B. gilt für Lastwagen europaweit das ADR, in der Schweiz mit der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) umgesetzt; analog gilt für die Bahnen das RID resp. RSD. Die internationalen, teilweise sehr komplexen Regelwerke werden in zweijährigen Intervallen durch diverse Gremien der UNO überarbeitet und weiterentwickelt. Diese Arbeiten werden durch SGCI Chemie Pharma Schweiz aktiv mitgestaltet. Eine wichtige Aufgabe ist es, die Mitgliedfirmen, aber auch weitere interessierte Kreise über die anstehenden Änderungen zu informieren.
Auf den 1. Januar 2005 (für die Hochseeschiffahrt auf 1.1.2006) treten erneut umfangreiche Änderungen in Kraft, teilweise mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten. SGCI Chemie Pharma Schweiz hat in enger Zusammenarbeit mit dem Verband der Chemischen Industrie in Deutschland (VCI) einen Leitfaden erarbeitet, der die wesentlichen Änderungen der Gefahrgutvorschriften für 2005 zusammenfasst. Ganz im Sinne von RESPONSIBLE CARE, der weltweiten Initiative der chemischen Industrie für ständige Verbesserung im Bereich Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz, ist dieser Leitfaden allen interessierten Unternehmen und Verbänden frei zugänglich.
Wesentliche materielle Änderungen in den Regelwerken ergeben sich auf Grund der neuen Vorschriften (z.B. ADR/RID Kap. 1.10) über die Sicherung (security), als Folge der weltweiten terroristischen Anschläge. Eine spezielle Anleitung Sicherungsvorschriften, zugeschnitten auf die Bedürfnisse in der Schweiz, wird in Kürze publiziert.
Für Auskünfte stehen zur Verfügung: Erwin Sigrist Tel 01 368 17 42 Richard Gamma Tel 01 368 17 24
SGCI Chemie Pharma Schweiz
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