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Cassis-de-Dijon-Prinzip

Zürich, 15. März 2007

SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst die bundesrätliche Vorlage für die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG). Das Cassis-de-Dijon-Prinzip wird damit im Bereich des nicht mit der EG harmonisierten Rechts einseitig eingeführt. Im so festgelegten Anwendungsbereich sollen nur wenige Abweichungen zugelassen werden; auf sachlich unnötige Helvetismen (u.a. im Konsumentenschutz) ist zu verzichten.

Siehe auch Positionspapier von SGCI Chemie Pharma Schweiz vom 23. Juni 2005.

SGCI Chemie Pharma Schweiz
Kontakt:  Clemens Roggen
Tel: 044 368 17 36