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Marschhalt bei der VOC-Lenkungsabgabe

Zürich, 22. Juni 2001

I.C. Die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) begrüsst die von Herrn Nationalrat Peter Weigelt (FDP, SG) eingereichte Motion, mit welcher der Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung der VOC-Lenkungsabgabe per 1. Januar 2003 gefordert wird.

In der Schweiz werden jährlich rund 300'000 Tonnen flüchtige organische Substanzen (Volatile Organic Compounds, VOC) in den Produktionsprozessen der chemischen und pharmazeutischen Industrie als Lösungsmittel oder als Ausgangsmaterialien eingesetzt. Davon gelangt nur ein sehr geringer Teil in die Umwelt, nämlich weniger als 1 Prozent. Lösungsmittel werden in der Regel mehrfach wiederaufbereitet; ist eine Rezyklierung nicht mehr möglich, werden die VOC verbrannt und dienen so als Brennstoffersatz für die Energiegewinnung.

Bereits vor zehn Jahren hatte die SGCI im Rahmen der Vernehmlassung zum revidierten Umweltschutzgesetz (USG) eine massive Reduktion der VOC-Emission (1990 noch über 7000 Tonnen) für die chemische und pharmazeutische Industrie vorausgesagt. Dies liess sich aufgrund der bereits damals eingeleiteten Massnahmen als Folge der Luftreinhalteverordnung (LRV) abschätzen. Die SGCI hat deshalb die Einführung der VOC-Lenkungsabgabe als neues marktwirtschaftliches Instrument im Umweltschutz damals begrüsst, aber erfolglos gefordert, dass die der LRV unterstellten Betriebe nicht in den Geltungsbereich der VOC-Verordnung fallen sollten.

Am 1. Januar 2000 wurde die Lenkungsabgabe von 2 Franken pro kg VOC erstmals erhoben. Mit „Ausser Spesen nichts gewesen“ kann man die bisherige Erfahrung der chemischen und pharmazeutischen Industrie mit der VOC-Lenkungsabgabe umschreiben. Die SGCI begrüsst deshalb die Motion „Weigelt“, die den Bundesrat auffordert, einen Marschhalt einzulegen. Das Ziel der VOC-Lenkungsabgabe kann nämlich mit den bestehenden Massnahmen erreicht werden, bzw. ist bereits erreicht worden.

Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie
E-Mail: Richard Gamma
Tel. 01 368 17 24