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SGCI unterstützt Gen-Lex-Vorschläge des Bundesrates

Zürich, 20. Januar 2000

I.C. Die SGCI begrüsst die Gen-Lex-Vorschläge des Bundesrates vom 19. Januar 2000. Positiv ist, dass der Bundesrat auf generelle Verbote oder Moratorien verzichtet hat und stattdessen ein Bewilligungsverfahren mit vertretbaren Anforderungen vorsieht. Begrüsst wird vor allem seine Grundhaltung, wonach die Chancen der Gentechnik zu nutzen und ihre Risiken zu begrenzen sind. Damit respektiert der Bundesrat den mit über 66% Neinstimmen klaren Entscheid des Souveräns vom 7. Juni 1998 über die sog. Genschutz-Initiative.

Entscheidend ist nun, dass mit dem Gen-Lex-Programm die Lücken in der schweizerischen Rechtsordnung rasch geschlossen werden. Es geht darum, mit Gen-Lex Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und zielstrebige Nutzung dieser zukunftsorientierten Schlüssel-technologie zu schaffen. Dazu gehört die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten, ob sie Produkte mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) kaufen wollen oder nicht. Eine dafür geeignete Deklarationspflicht ist eine wichtige Voraussetzung dazu.

Schon vor der Abstimmung über die Genschutz-Initiative hatte die Industrie ihre Bereitschaft zu längeren Haftpflicht-Verjährungsfristen im Umweltschutzrecht erklärt. Für die SGCI ist die Ver-längerung der Verjährung von 10 auf 30 Jahre bei Haftpflichtansprüchen gegenüber den Herstellern von Produkten mit GVO vertretbar, vorausgesetzt, die entsprechenden Produkte wurden richtig, d.h. gemäss den Instruktionen des Herstellers angewendet.

Vorbehalten bleibt eine sorgfältige Prüfung der konkreten Regelungsvorschläge, die der Bundesrat mit seiner Botschaft an die Bundesversammlung vorlegen wird.