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SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst den Entscheid des Nationalrates zur Erschöpfung im Patentrecht

Zürich, 2. Oktober 2008

SGCI Chemie Pharma Schweiz begrüsst den Entscheid des Nationalrats vom 2. Oktober 2008, in der Frage des Erschöpfungsgrundsatzes im Patentrecht im Wesentlichen an seinem Entscheid festzuhalten. Zu begrüssen ist auch, dass er von Ausnahmen abgesehen hat, mit denen sich die Schweiz dem Risiko von Sanktionen wegen Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber der Welthandelsorganisation WTO ausgesetzt hätte. Der Nationalrat hat mit seinem Beschluss erneut zu erkennen gegeben, dass der Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz auf verlässliche, international abgestimmte Rahmenbedingungen angewiesen ist. Dazu gehört im Besonderen auch, dass im Patentrecht der Schutz des geistigen Eigentums vollumfänglich gewährleistet ist.

Auskünfte:
dieter.grauer@sgci.ch
T +41 44 368 17 28