Parallelimporte patentgeschützter Güter: Die SGCI opponiert der WekoZürich, 10. März 2003
Die SGCI lehnt die von der Wettbewerbskommission (Weko) in der Medienmitteilung vom 7. März 2003 geforderte internationale Erschöpfung im Patentrecht ab. Parallelimporte patentgeschützter Güter gefährden den Forschungs- und Werkplatz Schweiz.
Der Bundesrat verabschiedete im November 2002 seinen vom Parlament bestellten Bericht "Parallelimporte und Patentrecht". In diesem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht der Schweiz unter dem Strich mehr Nachteile als Vorteile bringt. Aus diesem Grund lehnt der Bundesrat die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter ab. Die SGCI nimmt mit Erstaunen zur Kenntnis, dass die Weko mit der Medienmitteilung vom 7. März 2003 dem Bundesrat offen widerspricht, obschon sie an der Ausarbeitung des Berichts des Bundesrates aktiv beteiligt war.
Für die forschende Industrie ist der Patentschutz von zentraler Bedeutung. Patente schützen Erfindungen und verhindern, dass Dritte von Erfindungen anderer profitieren können, ohne selbst in die Forschung und Entwicklung innovativer Produkte investieren zu müssen. Durch die Zulassung von Parallelimporten würde der Patentschutz verwässert. Die Anreize für Forschung und Entwicklung würden vermindert und somit die Grundlage für das langfristige Wachstum in der Schweiz gefährdet. Der Forschungs- und Werkplatz Schweiz würde damit im internationalen Wettbewerb schwer benachteiligt.
Mit der Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Güter schwächte die Schweiz ihre Position einseitig und ohne jedes Gegenrecht, denn praktisch alle Länder der Welt gewichten bei patentgeschützten Gütern die Innovationsförderung höher als den Wettbewerb. Ausser einigen wenigen Entwicklungsländern kennt kein Land der Welt die internationale Erschöpfung im Patentrecht. Die Schweiz würde sich mit dem von der Weko geforderten Schritt weltweit isolieren.
Im ordnungspolitischen Rahmen tritt die SGCI von jeher für einen möglichst freien und wirksamen Wettbewerb ein. Sie lehnt es jedoch ab, den Wettbewerb zum Selbstzweck zu erheben namentlich unter Missachtung wohlbegründeter Massnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums.
Weitere Informationen: Positionspapier der SGCI: "Parallelimporte gefährden die Arzneimittel-Forschung und -Entwicklung in der Schweiz"
Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie Beat Moser (Tel. 01 368 17 20) / Dieter Grauer (Tel. 01 368 17 28)
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