Bilaterale Abkommen Schweiz-EUSGCI Stellungnahme vom 9. April 1999In Abwägung wirtschaftlicher Vor- und Nachteile für die chemische und pharmazeutische Industrie stimmt die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) den bilateralen Abkommen zu. Diese Verträge leisten einen Beitrag zur Sicherung des Produktions- und Forschungsplatzes Schweiz. Die flankierenden Massnahmen im Personenverkehr sind gemäss den Vorstellungen der Wirtschaft auszugestalten.
Vorbemerkung
Da die Gesamtdokumentation ausserordentlich umfangreich (rund 1200 Seiten) und die Vernehmlassungsfrist knapp angesetzt ist, konzentriert sich die SGCI auf die Beurteilung jener Themen, welche für die chemische und pharmazeutische Industrie unmittelbar relevant sind.
Prüfung anhand der Verhandlungsziele
Konkret hat die SGCI geprüft, in wie weit die folgenden drei Verhandlungsziele unserer Industrie erreicht worden sind:
- Gewährleisten eines möglichst diskriminationsfreien Handelsverkehrs. Prioritär ist die gegenseitige Anerkennung der GMP-Kontrollen pharmazeutischer Produkte sowie der sog. Batch-Freigabe (= Verzicht auf Nachanalyse von Produktionslosen beim Import in die EU).
- Gewährleisten der Personenfreizügigkeit innerhalb Europas. Prioritär ist der freie Personalaustausch zwischen den Stammhäusern in der Schweiz und den Tochtergesellschaften in der EU.
- Gewährleisten der nationalen Grundlagenforschung im bisherigen Umfang. Die integrale Teilnahme am 5. Forschungsrahmenprogramm der EU darf nicht zulasten der schweizerischen Grundlagenforschung gehen.
Ergebnis: Liste wirtschaftlicher Vor- und Nachteile
Das Ergebnis dieser Prüfung führt zu folgender Liste wirtschaftlicher Vor- und Nachteile einer Implementierung der Ergebnisse der bilateralen Abkommen:
wirtschaftliche Vorteile
- gegenseitige Anerkennung der GMP-Kontrollen (Pharma) gewährleistet, aber nur für Ursprungswaren. Diese Einschränkung ist angesichts der rasch fortschreitenden Globalisierung in der Pharmaindustrie von wachsender Bedeutung.
- Nachkontrollen von Produktionslosen bei Lieferung pharmazeutischer Produkte in die EU fallen weg [durch eine neue Interpretation bestehenden EU-Rechts bezüglich der Freigabe seitens der EU wird diese Erleichterung allerdings teilweise wieder in Frage gestellt; deshalb wurde vereinbart, gemeinsame Intepretationsrichtlinien auszuarbeiten].
- spätere Ausdehnung des Produktebereichs für die gegenseitige Anerkennung durch einfachen Beschluss des Gemischten Ausschusses möglich (z.B. für Chemikalien, Pflanzenbehandlungsmittel).
- Mobilität des CH-Konzernpersonals in der EU ist sichergestellt.
- höhere Flexibilität des Arbeitsmarkts (Quantität, Qualität, Entgelt).
- verstärkter Wettbewerb auf dem CH-Binnenmarkt durch gegenseitige Anerkennung der Normen und Konformitätsbewertungen sowie durch die Dienstleistungsfreiheit: billigere Beschaffung von Anlagen und Maschinen sowie von Dienstleistungen.
wirtschaftliche Nachteile
- mögliche Schwächung der nationalen Grundlagenforschung zugunsten der anwendungsorientierten Forschung im europäischen Verbund (integrale Teilnahme am 5. Rahmenprogramm kostet 205 Mio. Fr./Jahr oder 63 Mio. Fr./Jahr mehr als die bisherige projektbezogene Teilnahme). Der Bund versichert im Erklärenden Bericht allerdings, dass die Mittel für die nationale Grundlagenforschung nicht geschmälert werden sollen; die erforderlichen zusätzlichen Mittel dürften durch Steuererhöhungen beschafft werden.
- Mehrkosten der Sozialversicherungssysteme (AHV/IV/EL/ ALV/KV) durch den freien Personenverkehr: mindestens 400 Mio. Fr./Jahr (Gesamtausgaben: ca. 100 Mrd. Fr. /Jahr).
- Mehrbelastung des Bundeshaushalts: rund 400 Mio. Fr./Jahr (= vom Bund zu tragende Mehrkosten der Sozialversicherungssysteme, Zusatzkosten für Forschungsprogramme, Kosten für die Umsetzung des Landverkehrsabkommens inkl. flankierende Massnahmen).
- Hinnahme von allfällig wettbewerbsbeschränkenden Massnahmen im Rahmen der flankierenden Massnahmen im Personenverkehr (Missbrauchsbekämpfung bei Lohndruck). Die SGCI unterstützt die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes, welche diese abträglichen Effekte auf das Minimum begrenzen will.
Wertung aus Sicht der chemischen und pharmazeutischen Industrie
In Abwägung der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile ist der Implementierung der bilateralen Abkommen aus der Sicht der chemischen und pharmazeutischen Industrie zuzustimmen. Die Abkommen leisten einen Beitrag zur Sicherung des Produktions- und Forschungsplatzes Schweiz.
Zürich, 9. April 1999 |