Staatliche Forschungspolitik: Förderung privatwirtschaftlicher Forschung und EntwicklungStellungnahme vom September 19931. Forschungspolitische Aufgabe des Staates
- Der Staat sorgt für innovationsfreundliche allgemeine Rahmenbedingungen, die günstige Voraussetzungen für die privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung schaffen. Neben einem gut ausgebauten Patentschutz ist dabei vorallem eine massvolle Fiskalpolitik von besonderer Bedeutung.
- Der Staat unterstützt in erster Priorität die Grundlagenforschung an eigenen Instituten. Sie dient in der Regel dem allgemeinen Erkenntnisgewinn und der Ausbildung eines qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses und darf keinen thematischen Einschränkungen unterliegen. Im Vordergrund steht die Ausbildung von qualifizierten Naturwissenschaftlern, Ingenieuren sowie von HTL-Absolventen.
- Der Staat kann auch Forschungsprojekte und Forschungsvorhaben privatwirtschaftlicher Unternehmen mitfinanzieren, falls folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:
- Das mitfinanzierte private Forschungsprojekt bzw. Forschungsvorhaben muss gemeinsam von öffentlich-rechtlichen Instituten und dem Unternehmen durchgeführt werden.
- Beide Forschungspartner finanzieren ihre Forschungsleistungen selbst; die finanziellen Förderbeiträge des Staates dürfen nur dem staatlichen Partner zukommen.
- Vor Beginn eines gemischtfinanzierten Forschungsprojektes bzw. Forschungsvorhabens müssen sich die Partner auf der Basis der von ihnen eingebrachten Leistungen über die Eigentumsrechte an allfälligen Forschungsergebnissen einigen. Dabei ist das 'arms length'-Prinzip zu beachten.
- Die politischen Instanzen müssen die Einhaltung dieser Kriterien überwachen können.
2. Forschungsaufgabe der Privatwirtschaft
Die Durchführung von marktrelevanten Forschungsvorhaben ist grundsätzlich die Aufgabe der Privatindustrie. Die Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie der Schweiz wollen dabei ihre volle Autonomie behalten. Sie sind entschlossen, ihre Forschungsanstrengungen auf privatwirtschaftlicher Basis, aus selbsterarbeiteten Mitteln, zu finanzieren; sie wollen keine Subventionen. Eine freiwillige Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Instituten ist möglich. |