Positionspapiere
Kodizes  
Jahresberichte  
 Search Go

Lenkungsabgaben: 7-Punkteprogramm der SGCI

Zürich, 14. Juni 1990

1. Ökologische Relevanz der Emission

Die Zielsetzung muss in der Verringerung einer erheblichen Belastung der Umwelt bestehen. Sonst besteht die Gefahr, dass Lenkungsabgaben willkürlich für nur minimal umweltrelevante Zielsetzungen eingesetzt und damit politisch oder fiskalisch missbraucht werden.

2. Emissionsnähe der Abgabe

Die Lenkungsabgabe muss bei umweltpolitischen Variablen ansetzen, welche in einem möglichst direkten Wirkungszusammenhang mit der zu verhindernden Emission stehen, damit sie zur Erreichung des umweltpolitischen Ziels geeignet ist. Sonst besteht die Gefahr, dass Lenkungsabgaben ihren Zweck nicht erreichen oder Nachteile bewirken, welche die Vorteile überwiegen.

3. Zielkonformer Abgabensatz

Die Höhe der Lenkungsabgabe ist so anzusetzen, dass die Erreichung des umweltpolitischen Ziels gewährleistet ist. Sonst besteht die Gefahr, dass eine zu hohe Abgabe der Wirtschaft die Mittel zur abgabevermeidenden Investition entzieht, umweltpolitisch unwirksam bleibt und zu einer rein fiskalisch motivierten Steuer wird.

4. Vorhersehbarkeit: Konstanz des Abgabensatzes

Die Höhe der Lenkungsabgaben muss während einer gewissen Zeitdauer unverändert belassen und gelegentlich überprüft werden, um der Wirtschaft die notwendige Zeit für die entsprechenden Anpassungen zu gewähren. Sonst besteht die Gefahr, dass der Einsatz der Lenkungsabgabe das Investitionsklima ernstlich beeinträchtigt und dass die Pflichtigen auf unbeschränkte Dauer unwirksame oder unwirksam werdende Lenkungsabgaben zu entrichten haben.

5. Haushaltneutralität: einnahmeseitige Kompensation

Die durch den Einsatz von Lenkungsabgaben anfallenden Erträge sind durch eine entsprechende Entlastung der Steuerzahler zu kompensieren. Eine Zweckbindung der anfallenden Steuermittel ist nicht vorzusehen. Sonst besteht die Gefahr, dass der Einsatz von Lenkungsabgaben die Staatsquote erhöht und ein Zwang zu neuen, unter Umständen wettbewerbsverzerrenden Staatsausgaben entsteht.

6. Aussenhandelsneutralität: keine Wettbewerbsverzerrungen

Gleichwertige Umweltschutzziele müssen im In- und Ausland mit vergleichbaren Instrumenten angestrebt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass der internationale Wettbewerb durch den Einsatz umweltpolitischer Instrumente verzerrt wird.

7. Indexneutralität: besonderer Ausweis

Die Preiswirkungen der Lenkungsabgaben sollten aus der Berechnung des Landesindex der Konsumentenpreise ausgeklammert werden; jedenfalls aber ist ein besonderer Ausweis des lenkungsabgabeninduzierten Indexeffeketes zu fordern.