Datum:  23.09.2009

Hochschullandschaft Schweiz: Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) muss grundlegend überarbeitet werden

Zürich, 23. September 2009

Die Reform der Hochschullandschaft ist ein zentrales Thema der forschungsintensiven chemisch-pharmazeutischen Industrie. Die wichtigsten Anliegen sind dabei die Förderung der Exzellenz in Bildung und Forschung durch weltweiten Wettbewerb zwischen autonomen Hochschulen, die Selektion und Förderung der Besten sowie ein leistungsbezogenes Finanzierungssystem der gesamten Hochschullandschaft (vgl. SGCI-Positionspapier „Aktionsplan Innovation“ vom 19.6.2009). SGCI Chemie Pharma Schweiz verfolgt ihre Anliegen seit 2004 konsequent und in Zusammenarbeit mit economie-suisse. Trotz zahlreicher gemeinsamer Anstrengungen der letzten Jahre vermag der im Juni 2009 veröffentlichte bundesrätliche Entwurf des Hochschulförderungs- und –Koordinationsgesetzes (HFKG) nicht ganz zu überzeugen.

Der Entwurf stellt detailliert Verfahrensregeln auf, wie die neuen, gegenüber heute wesentlich gestrafften Organe der Hochschulpolitik künftig entscheiden sollen. Bei gutem Willen aller Beteiligten könnten die Anliegen der chemisch-pharmazeutischen Industrie mit diesem Regelwerk erreicht werden. Angesichts des intensiven Feilschens und der Besitzstandstrategien vieler interessierter Kreise muss dies jedoch bezweifelt werden. Vielmehr muss vermutet werden, dass einige der vorgeschlagenen Bestimmungen sogar das Gegenteil bewirken könnten. Der Entwurf muss deshalb in wichtigen Punkten überarbeitet werden. Aus Sicht der chemisch-pharmazeutischen Industrie sind insbesondere folgende Anpassungen am bundesrätlichen Entwurf notwendig:

  1. Die Bundesbeiträge an die kantonalen Hochschulen dürfen nicht wie vorgesehen gesetzlich gebunden werden. Andernfalls würden notwendige Budgetkürzungen voll zu Lasten des ETH-Bereichs sowie des SNF und der KTI gehen.
  2. Die Finanzierung der Hochschulen über ein Referenzkostenmodell muss verstärkt leistungs-orientiert erfolgen und darf nicht wie vorgesehen Anreize zur Massenausdehnung und Niveauabsenkung bieten.
  3. Die Autonomie des ETH-Bereichs muss umfassend gesichert werden. Regionalpolitische An-liegen und Zänkereien dürfen nicht zur Leitlinie für die künftige wissenschaftliche Aus¬richtung des ETH-Bereichs werden. Allenfalls ist der ETH-Bereich aus dem Geltungsbe¬reich des HFKG auszuklammern; die Koordination der übrigen Hochschulen müsste sich damit auf die Portfolioentscheide des ETH-Bereichs abstützen.
  4. Die Mitsprache der Wirtschaft im Entscheidungsprozess muss gestärkt werden.

Für weitere Auskünfte:
Beat Moser
Tel. 044 368 17 11